Polizeihunde
Der Polizeidiensthund als Hilfsmittel der körperlichen
Gewalt wird in der heutigen Zeit ausschließlich als
Mehrzweckhund eingesetzt, d. h. seine Aufgabe liegt
im Bereich Polizeischutzhundwesen und Spürhundwesen.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind bestimmte Voraussetzungen
erforderlich, die eine strenge
Selektion erfordern.
Gesundheit und körperliche Belastbarkeit
| Beurteilung der Hüftgelenke und der Ellbogen | Überprüfung der Zähne | Röntgen der Hüftgelenke |
|
|
|
Sozialverhalten
|
Das Sozialverhalten der Hunde untereinander ist Pflicht |
Ziviler Aggressionstrieb und Schärfe
|
Auf den beiden Fotos ( rechts und links ) kann man sehr schön sehen, daß der Hund Körper/Bein beissen will. Er sucht nicht den "Arm" wie es ein stark beutebezogener Sporthund machen würde. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Mut und Härte im Beutetrieb
|
|
|
|
|
Schussgleichgültigkeit
|
Belastbarer Spiel- und Suchtrieb
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Wachhund
|
Der beste Wachhund ist nutzlos, wenn er von Fremden Futter nimmt. Futterverweigerung ist für jeden Kennel 101 Wachhund Pflicht. |
Eine Spezialausbildung als Spürhund ist unter anderem in den Bereichen
Sprengstoffspürhund,
Rauschgiftspürhund und Fährtenhund möglich.
Erfüllt ein Hund all diese Voraussetzungen, so ist es möglich, ihn als
Mehrzweckhund auszubilden.































