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Polizeihunde

Der Polizeidiensthund als Hilfsmittel der körperlichen

Gewalt wird in der heutigen Zeit ausschließlich als

Mehrzweckhund eingesetzt, d. h. seine Aufgabe liegt

im Bereich Polizeischutzhundwesen und Spürhundwesen.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind bestimmte Voraussetzungen

erforderlich, die eine strenge Selektion erfordern.
 

 

Gesundheit und körperliche Belastbarkeit

Beurteilung der Hüftgelenke und der Ellbogen  Überprüfung der Zähne  Röntgen der Hüftgelenke 

 

Sozialverhalten

Das Sozialverhalten der Hunde untereinander ist Pflicht  

 

Ziviler Aggressionstrieb und Schärfe

Auf den beiden Fotos ( rechts und links ) kann man sehr schön sehen, daß der Hund Körper/Bein beissen will. Er sucht nicht den "Arm" wie es ein stark beutebezogener Sporthund machen würde.  
 

 

Mut und Härte im Beutetrieb

 

 

Schussgleichgültigkeit


 

Belastbarer Spiel- und Suchtrieb

 

 

Wachhund

Der beste Wachhund ist nutzlos, wenn er von Fremden Futter nimmt.
Futterverweigerung ist für jeden Kennel 101 Wachhund Pflicht. 

 

Eine Spezialausbildung als Spürhund ist unter anderem in den Bereichen

Sprengstoffspürhund, Rauschgiftspürhund und Fährtenhund möglich.

Erfüllt ein Hund all diese Voraussetzungen, so ist es möglich, ihn als Mehrzweckhund auszubilden.

 

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